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10 Okt. 2025

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E ID Gesetz Schweiz 2025: Was Bürger jetzt wissen müssen

E ID Gesetz Schweiz 2025 bringt staatliche, datensparsame E-ID per Swiyu-App und vereinfacht Amtswege.

Die Schweiz führt die elektronische Identität ein. Das E ID Gesetz Schweiz 2025 wurde in einer knappen Volksabstimmung angenommen. Der Staat übernimmt Betrieb, Ausgabe und Kontrolle. Die E-ID ist freiwillig, kostenlos und datensparsam. Start der Ausgabe voraussichtlich ab Sommer 2026 per Smartphone-App Swiyu für iOS und Android. Die Entscheidung fiel hauchdünn: 50,39 Prozent der Stimmberechtigten sagten Ja zur neuen elektronischen Identität. Es ist die zweite Abstimmung zum Thema. 2021 scheiterte das Projekt deutlich. Damals sollten private Unternehmen die E-ID herausgeben. Jetzt macht es der Bund selbst. Das stärkt das Vertrauen und ändert zentrale Punkte in Technik, Datenschutz und Zuständigkeit. Analysen zeigen dennoch: Es gibt einen Stadt-Land-Graben. Die Debatte bleibt lebhaft.

Warum es eine zweite Abstimmung brauchte

2021 lehnten 64 Prozent der Stimmenden das damalige Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) ab. Viele waren nicht grundsätzlich gegen eine digitale ID. Umfragen zeigten damals eine breite Zustimmung zur Idee. Der Streitpunkt war, wer die E-ID ausstellen sollte. Geplant war, dass private Identity Provider (IdP) die IDs herausgeben. Große Firmen, staatsnahe Betriebe, Banken oder Krankenkassen waren im Gespräch. Der Staat hätte nur die Identität geprüft und bestätigt. Dagegen formierte sich eine breite Allianz. Parteien wie SP und Grüne, Digital-Aktivisten und Konsumentenschützer kritisierten die Privatisierung eines hoheitlichen Dokuments. Es kam zum Referendum. Das Resultat fiel klar aus: Nein. Danach entwickelte der Bund die E-ID komplett neu. Die Neuauflage setzt auf staatliche Verantwortung in allen Schritten. Ende 2024 verabschiedeten beide Parlamentskammern das neue Gesetz mit großer Mehrheit. In der Volksabstimmung 2025 hat die Bevölkerung dem neuen Ansatz knapp zugestimmt.

Was regelt das E ID Gesetz Schweiz 2025?

Das neue Gesetz legt die Verantwortung in staatliche Hände. Der Bund entwickelt, betreibt und überwacht die nötige Infrastruktur. Er gibt die E-ID direkt heraus und stellt eine offizielle App bereit: das Wallet Swiyu. Wichtige Punkte im Überblick:
  • Staatliche Zuständigkeit: Der Bund ist Aussteller der E-ID und Betreiber der Vertrauensinfrastruktur.
  • Offizielle Wallet-App: Swiyu dient zum Beantragen, Speichern und Vorweisen der E-ID.
  • Freiwillig und kostenlos: Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, ob sie die E-ID nutzen.
  • Datensparsamkeit: Nur notwendige Daten werden geteilt, etwa „über 18“ statt Geburtsdatum.
  • Self-Sovereign Identity: Persönliche Daten liegen dezentral auf dem eigenen Smartphone.
  • Sichere Register: Ein Basisregister verwaltet Widerrufe von Nachweisen; ein Vertrauensregister prüft Aussteller.
  • Erweiterbarkeit: Behörden und Unternehmen können eigene elektronische Nachweise über die staatliche Infrastruktur anbieten.
  • Praktische Nachweise: Geplant sind zum Beispiel Führerschein, Wohnsitzbestätigung, Mitgliederausweise und Altersnachweise in der physischen Welt.
  • Verknüpfung mit Registern: Das elektronische Organspende-Register soll angebunden werden; voraussichtlich ab 2027 gilt die Widerspruchsregelung.
  • Damit vollzieht die Schweiz den zentralen Schritt: weg von privat betriebenen Identitätsdiensten, hin zu einer hoheitlich verwalteten, digitalen Identität mit striktem Datenschutz.

    So beantragen Bürger ihre E-ID

    Die App Swiyu nutzen

    Nutzer laden die offizielle App Swiyu auf iOS oder Android. Die E-ID wird in der App beantragt, gespeichert und bei Bedarf vorgezeigt. Beta-Tests mit fiktiven Daten sind bereits möglich.

    Identitätsprüfung per Smartphone

    Für den Antrag gelten klare Schritte:
  • Ausweisdokument scannen: Der Schweizer Ausweis wird mit der Smartphone-Kamera erfasst.
  • Selfie hochladen: Ein Foto dient zur biometrischen Prüfung.
  • Prüfung durch den Bund: Das Bundesamt für Polizei vergleicht die Angaben und bestätigt die Identität.
  • Beim Selfie setzt der Bund auf Presentation Attack Detection (PAD). Diese Technik prüft, ob eine echte Person vor der Kamera steht oder ein Foto beziehungsweise Video. PAD achtet unter anderem auf Augenbewegungen, Reflexionen, 3D-Tiefe und Texturen. So sollen Präsentationsangriffe erkannt und geblockt werden.

    Kryptografisch gesicherte Abläufe

    Alle Prozessschritte und Abfragen sind kryptografisch abgesichert. So bleiben Daten vor Manipulation geschützt. Der Austausch folgt dem Prinzip der minimalen Datenfreigabe: Nur die Werte, die eine Gegenstelle wirklich braucht, werden offengelegt.

    Technische Verfügbarkeit

    Zum Start läuft die App auf iOS und Android. Der Bund hält fest: Zunächst sind andere Plattformen nicht vorgesehen. Die Ausgabe der E-ID beginnt frühestens im Sommer 2026. Bis dahin wird die Infrastruktur weiter getestet und vorbereitet.

    Was verändert sich gegenüber 2021 konkret?

    Vom privaten IdP zur staatlichen Verantwortung

    Der größte Unterschied liegt in der Zuständigkeit. 2021 sollten private Identity Provider die E-ID herausgeben. Nun übernimmt der Staat die komplette Rolle des Ausstellers. Das schafft klare Verantwortungen und beseitigt die wichtigste Kritik am ersten Anlauf.

    Vertrauensinfrastruktur aus einer Hand

    Der Bund betreibt:
  • ein Basisregister, das Widerrufe von Nachweisen verwaltet,
  • ein Vertrauensregister, das Aussteller identifiziert und verifiziert,
  • und die App als zentrales Werkzeug für die Nutzer.
  • So entsteht eine in sich geschlossene, staatliche Vertrauenskette. Das stärkt die Nachvollziehbarkeit und die Kontrolle.

    Datensparsamkeit und selbstbestimmte Identität

    Die neue E-ID folgt dem Prinzip der Datensparsamkeit. Statt kompletter Datensätze werden nur bestätigende Aussagen geteilt. Beispiel: Beim Jugendschutz reicht die Bestätigung „über 16“ oder „über 18“, ohne das Geburtsdatum preiszugeben. Außerdem liegen die persönlichen Daten dezentral auf dem eigenen Gerät. Das erhöht die Selbstbestimmung und reduziert Risiken bei zentralen Datenpannen.

    Chancen und erste Einsatzszenarien

    Die E-ID soll die digitale Abwicklung vieler Alltagsvorgänge erleichtern. Laut Bund können weitere Behörden und Unternehmen eigene Nachweise über die staatliche Infrastruktur bereitstellen. Denkbare Anwendungen:
  • Führerschein als digitaler Nachweis, abrufbar im Wallet.
  • Wohnsitzbestätigung bei Anträgen oder Anmeldungen.
  • Mitgliederausweis für Vereine oder Verbände.
  • Altersnachweis in der physischen Welt ohne Preisgabe des Geburtsdatums.
  • Die E-ID dient als Grundbaustein. Neue Nachweise lassen sich nach und nach integrieren. Das reduziert Papierarbeit und beschleunigt Prozesse. Voraussetzung ist, dass Stellen die Anbindung an die staatliche Infrastruktur umsetzen.

    Kritik, Sorgen und die knappe Zustimmung

    Die Abstimmung zeigt eine gespaltene Lage. Der Politologe Lukas Golder sprach im SRF von „einer tief gespaltenen Schweiz – in allen Details“. Die Zustimmung lag bei 50,39 Prozent. Ein klarer Hinweis: Es gibt offene Fragen und Skepsis.

    Wer sich gegen das Gesetz stellte

    Die Neuauflage traf auf Widerstand, unter anderem von:
  • „Mass-voll“ (Gegner von Corona-Maßnahmen),
  • der Piratenpartei Schweiz (PPS),
  • der Jungen SVP und der EDU,
  • sowie den „Freunden der Verfassung“.
  • Innerhalb der PPS kam es zu Streit. Daraus entstand die Partei „Digitale Integrität Schweiz“. Sie war eine Säule des Komitees „E-ID-Gesetz NEIN“.

    Smartphone-Pflicht als Hürde

    Zum Start ist die E-ID nur per iOS- oder Android-Smartphone nutzbar. Das wirft Fragen nach Zugänglichkeit auf. Der Bund spricht von einer anfänglichen Einschränkung. Es bleibt zu beobachten, wie alternative Zugänge später aussehen und wie Bürger ohne modernes Smartphone die E-ID nutzen können.

    Zeitplan, Ordnungsrahmen und nächste Schritte

    Ab wann gibt es die E-ID?

    Die Ausgabe startet frühestens im Sommer 2026. Bis dahin läuft die technische Vorbereitung. Swiyu ist bereits als Beta mit fiktiven Daten testbar. Die Infrastruktur wird ausgebaut, Prozesse werden erprobt, Sicherheitsprüfungen laufen.

    Organspende-Register

    Das elektronische Organspende-Register soll mit der E-ID verknüpft werden. Voraussichtlich ab 2027 gilt die Widerspruchsregelung. Wer keine Organspende möchte, hält seinen Einspruch im Register oder auf herkömmliche Weise fest. Die E-ID kann hier als sicherer Zugang dienen.

    Wie Sie sich jetzt sinnvoll vorbereiten

    Auch wenn die Ausgabe erst 2026 startet, können Bürger schon heute einiges tun:
  • Informieren: Verfolgen Sie offizielle Hinweise des Bundes zur E-ID und zur App Swiyu.
  • Technik prüfen: Nutzen Sie ein iOS- oder Android-Smartphone und halten Sie es aktuell.
  • Dokumente bereithalten: Schweizer Ausweis für den Scan und die Identitätsprüfung bereitlegen.
  • Beta testen: Probieren Sie die Swiyu-App mit fiktiven Daten, um den Ablauf kennenzulernen.
  • Datenschutz verstehen: Machen Sie sich mit Datensparsamkeit und minimaler Datenfreigabe vertraut.
  • Anwendungsfälle im Blick behalten: Prüfen Sie, welche Nachweise (Führerschein, Wohnsitz, Mitgliedschaft) für Sie relevant werden könnten.
  • Wer diese Punkte angeht, ist beim Start der E-ID schneller einsatzbereit und kann die Vorteile von Anfang an nutzen.

    E ID Gesetz Schweiz 2025: Was die Entscheidung bedeutet

    Die Schweiz setzt mit der E-ID auf einen staatlichen, sicheren und datensparsamen Weg. Das E ID Gesetz Schweiz 2025 beantwortet die zentrale Kritik am ersten Versuch: Die Herausgabe liegt nun beim Bund. Die Vertrauensinfrastruktur ist öffentlich. Daten bleiben auf dem Gerät. Nachweise lassen sich gezielt, minimal und kryptografisch sicher teilen. Das stärkt die Kontrolle der Bürger über ihre Identität. Gleichzeitig zeigt die knappe Zustimmung, dass Vertrauen weiter wachsen muss. Wichtig wird, wie inklusiv die Lösung im Alltag funktioniert, wie stabil die Technik läuft und wie Behörden und Unternehmen neue Nachweise zügig integrieren. Wenn das gelingt, kann die E-ID vieles vereinfachen: Ausweise im Wallet, Nachweise auf Knopfdruck, weniger Papier, mehr Tempo – und dennoch Schutz der Privatsphäre. Am Ende ist die E-ID ein Angebot. Sie ist freiwillig und kostenlos. Wer sie nutzt, behält die Hoheit über seine Daten. Der Staat schafft dafür den Rahmen. Mit dem E ID Gesetz Schweiz 2025 beginnt dieser Umbau nun offiziell – vorsichtig, schrittweise und mit Blick auf Sicherheit, Datensparsamkeit und klare Zuständigkeiten.

    (Source: https://www.heise.de/news/Schweiz-Hauchduenne-Mehrheit-fuer-E-ID-10673380.html)

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    FAQ

    Q: Was regelt das E ID Gesetz Schweiz 2025? A: Das E ID Gesetz Schweiz 2025 legt fest, dass der Bund die elektronische Identität entwickelt, betreibt und direkt ausgibt und dafür die Infrastruktur und die App Swiyu bereitstellt. Die Volksabstimmung nahm das Gesetz knapp mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen an und beschreibt die E-ID als freiwillig, kostenlos und datensparsam. Q: Wann kann ich meine E-ID beantragen und nutzen? A: Die Ausgabe der E-ID soll frühestens ab dem Sommer 2026 beginnen und erfolgt über die offizielle Wallet-App Swiyu für iOS und Android, wie das E ID Gesetz Schweiz 2025 vorsieht. Bis dahin laufen technische Tests und Betaversionen mit fiktiven Daten. Q: Wie läuft die Identitätsprüfung in der Swiyu-App ab? A: In der Swiyu-App scannt man den Schweizer Ausweis, lädt ein Selfie hoch und das Bundesamt für Polizei prüft die Angaben; diese Abläufe sind Teil der Umsetzung des E ID Gesetz Schweiz 2025. Beim Selfie kommt Presentation Attack Detection (PAD) zum Einsatz und alle Prozessschritte sind kryptografisch gesichert. Q: Worin unterscheidet sich das neue Gesetz von der gescheiterten Vorlage 2021? A: Im Unterschied zur 2021 abgelehnten Vorlage überträgt das E ID Gesetz Schweiz 2025 dem Bund die Rolle des Ausstellers und sieht vor, dass die Vertrauensinfrastruktur vom Staat betrieben wird. Diese staatliche Zuständigkeit soll Verantwortung, Transparenz und Vertrauen stärken. Q: Ist die E-ID verpflichtend und kostet sie etwas? A: Die E-ID ist laut E ID Gesetz Schweiz 2025 freiwillig und kostenlos, Bürgerinnen und Bürger können also selbst entscheiden, ob sie die digitale Identität nutzen möchten. Der Bund stellt dazu die App Swiyu bereit und übernimmt Betrieb sowie Kontrolle der Infrastruktur. Q: Welche Daten werden bei der E-ID geteilt und wie wird der Datenschutz gewährleistet? A: Das E ID Gesetz Schweiz 2025 setzt auf Datensparsamkeit und Self‑Sovereign Identity, sodass nur die jeweils nötigen Angaben weitergegeben werden, etwa eine Bestätigung „über 18“ statt des Geburtsdatums. Persönliche Daten liegen dezentral auf dem eigenen Smartphone, was das Risiko zentraler Datenpannen verringern soll. Q: Für welche Anwendungen kann ich die E-ID nutzen? A: Geplante Anwendungsfälle, die das E ID Gesetz Schweiz 2025 ermöglicht, sind etwa digitaler Führerschein, Wohnsitzbestätigung, Mitgliederausweise und anonyme Altersnachweise in der physischen Welt. Außerdem ist die Verknüpfung mit dem elektronischen Organspende-Register vorgesehen, wobei die Widerspruchsregelung voraussichtlich ab 2027 gilt. Q: Warum fiel die Zustimmung so knapp aus und welche Kritikpunkte gibt es? A: Die Zustimmung zum E ID Gesetz Schweiz 2025 fiel mit 50,39 Prozent sehr knapp aus, was Analysen einen deutlichen Stadt‑Land‑Graben und anhaltende Skepsis zeigt. Kritikpunkte sind Misstrauen nach dem ersten Versuch, Sorgen um Zugänglichkeit wegen der anfänglichen iOS/Android‑Beschränkung sowie weiter bestehende Fragen zur praktischen Umsetzung.

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